PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION

Gerne übernehmen wir für Sie auch die gesetzlich vorgeschriebenen Agenden der Planungs- und Baustellenkoordination. Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) gilt nicht nur für öffentliche Bauvorhaben sondern auch für private Baustellen. Im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) können Sie sich das seit 1999 greifende Gesetz, in der jeweils gültigen Fassung, ansehen https://www.ris.bka.gv.at